Besucherregelungen

>>  Startseite
  >>Start

NODUS VITALIS

Wohnen im Alter

NODUS VITALIS
Wohnen im Alter

Rufen Sie uns an:

Besucherregelungen ab 08. Dezember 2022

Sehr geehrte Angehörige, Betreuer*innen und Besucher*innen,

ein Besuch in unserer Einrichtung ist ab sofort unter Einhaltung der nachfolgend genannten Regelungen möglich, gemäß der gesetzlichen Verordnung unseres Bundeslandes. Darüber hinaus sind unsere Vorkehrungen genau abgestimmt auf die hausinternen Gegebenheiten unserer Einrichtung, um für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheit gewährleisten zu können.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsvolles Handeln.


Ihre Einrichtungsleitung

Bettina Hagen



Folgendes Hinweise sind bei Ihrem Besuch zu beachten (Stand: 08.12.2022)

Besuch nur ohne vorliegende Krankheitssymptome und ohne Kontakt zu Covid-19-infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage.


Ein Besuch kann nicht angetreten werden, wenn sie aktuell oder innerhalb der letzten 48 Stunden Symptome wie Halskratzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Muskel-/Gelenkschmerzen, Atemnot oder Durchfall hatten.

Ein Besuch kann nicht angetreten werden, wenn sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Besuch in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Besuche in unserer Einrichtung sind ausschließlich möglich mit Nachweis eines negativen Testergebnisses von jedem Besucher (auch von geimpften und genesenen Besuchern) durch:


A: Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses

Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein


B: Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses (PoC-Antigentest) nach Durchführung in einem zugelassenen Testzentrum.

Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.


C: Durchführung eines Schnelltestes in unserer Einrichtung.

Testzeiten: Montag bis Freitag von 10:00 - 15:30 Uhr.

Eine telefonische Terminvereinbarung für Ihren Besuch in unserer Einrichtung in NICHT erforderlich.

Besucherregelungen seit 08. Dezember 2022

Sehr geehrte Angehörige, Betreuer*innen und Besucher*innen,


ein Besuch in unserer Einrichtung ist ab sofort unter Einhaltung der nachfolgend genannten Regelungen möglich, gemäß der gesetzlichen Verordnung unseres Bundeslandes. Darüber hinaus sind unsere Vorkehrungen genau abgestimmt auf die hausinternen Gegebenheiten unserer Einrichtung, um für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheit gewährleisten zu können.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsvolles Handeln.


Ihre Einrichtungsleitung

Bettina Hagen


Folgendes Hinweise sind bei Ihrem Besuch zu beachten (Stand: 08.12.2022)

Besuche in unserer Einrichtung sind ausschließlich möglich mit Nachweis eines negativen Testergebnisses von jedem Besucher (auch von geimpften und genesenen Besuchern) durch:


A: Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses

Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein


B: Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses (PoC-Antigentest) nach Durchführung in einem zugelassenen Testzentrum.

Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.


C: Durchführung eines Schnelltestes in unserer Einrichtung.

Testzeiten:

Montag bis Freitag von 10:00 - 15:30 Uhr.


Besuch nur ohne vorliegende Krankheitssymptome und ohne Kontakt zu Covid-19-infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage.


Ein Besuch kann nicht angetreten werden, wenn sie aktuell oder innerhalb der letzten 48 Stunden Symptome wie Halskratzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Muskel-/Gelenkschmerzen, Atemnot oder Durchfall hatten.



Ein Besuch kann nicht angetreten werden, wenn sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Besuch in einem Risikogebiet aufgehalten haben.


Eine telefonische Terminvereinbarung für Ihren Besuch in unserer Einrichtung in NICHT erforderlich.

Share by: