Preisliste
Stationäre PFLEGE
ab
01.01.2026
Der monatliche Eigenanteil (der Betrag, den Bewohner/Angehörige selbst zahlen) setzt sich zusammen aus:
- Pflegesätzen (je nach Pflegestufe)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (vertraglich geregelt mit dem Sozialhilfeträger)
- Ausbildungsumlage
Die Entgelte werden zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Einrichtungsträger ausgehandelt.

Der monatliche Eigenanteil (der Betrag, den Bewohner/Angehörige selbst zahlen) setzt sich zusammen aus:
- Pflegesätzen (je nach Pflegestufe)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (vertraglich geregelt mit dem Sozialhilfeträger)
- Ausbildungsumlage
Die Entgelte werden zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Einrichtungsträger ausgehandelt.
Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2-5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil in Höhe von derzeit 64,42 € vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig vom EEE für 30,42 Tage abweichen.
Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2026 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungs-kosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.
Der monatliche Zuschlag gemäß § 43b SGBXI für anspruchsberechtigte Personen beträgt 235,14 €. Bei gesetzlich versicherten Bewohnern werden die Vergütungszuschläge von den Pflegekassen getragen und werden von der Einrichtung direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung oder die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.
Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2-5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil in Höhe von derzeit 64,42 € vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig vom EEE für 30,42 Tage abweichen.
Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2026 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungs-kosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.
Der monatliche Zuschlag gemäß § 43b SGBXI für anspruchsberechtigte Personen beträgt 235,14 €. Bei gesetzlich versicherten Bewohnern werden die Vergütungszuschläge von den Pflegekassen getragen und werden von der Einrichtung direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung oder die Einrichtungsleitung zur Verfügung.
Tel.: 0340 – 540 724 0 | E-Mail: info@nodus-vitalis.de | Nodus Vitalis GmbH Wohnen im Alter | Plauthstraße 30 | 06847 Dessau-Roßlau

